Die Sanierung von Nichtwohngebäuden umfasst verschiedene Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung des Energieverbrauchs. Im Rahmen von Förderprogrammen können Einzelmaßnahmen und Optimierungen unterstützt werden.
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Gebäudehülle bei Bestandsgebäuden, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Diese Maßnahmen reduzieren Wärmeverluste und senken den Energieverbrauch.
Anlagentechnik (außer Heizung): Gefördert wird der Einbau von energieeffizienter Anlagentechnik, wie z.B. raumlufttechnischen Anlagen, zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik): Gefördert wird der Neubau oder Umbau von Gebäudenetzen, wenn die Wärmeerzeugung zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Quellen oder Abwärme erfolgt.
Heizungsoptimierung: Gefördert werden Maßnahmen zur Optimierung älterer Heizungsanlagen, wie z.B. hydraulischer Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen. Ziel ist die Steigerung der Energieeffizienz.
Fachplanung und Baubegleitung: Energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit geförderten Sanierungsmaßnahmen werden ebenfalls unterstützt.
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